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Ermittlungen im Fall Lorenz A.Ohne Warnschuss erschossen

Die Polizei hat im Fall des getöteten Lorenz A. laut Staatsanwaltschaft wohl keinen Warnschuss abgegeben. Ob Anklage erhoben wird, ist nicht sicher.

Protestierende fordern auf einer Demo nach Lorenz A.s Tod, dass der Polizeischuss nicht straflos bleibt Foto: Izabela Mittwollen/dpa

Oldenburg taz | Die tödlichen Schüsse des Polizisten trafen Lorenz A. in der Nacht zu Ostersonntag wohl ohne Vorwarnung. Die Polizei habe den 21-jährigen Schwarzen „unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert“, aber: „Weder die Videoaufzeichnungen noch die übrigen bisherigen Ermittlungsergebnisse zeigen Anhaltspunkte dafür, dass ein Warnschuss abgegeben wurde.“ Das teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Donnerstag in einem vorläufigen Ermittlungsergebnis mit.

Der Rechtsbeistand von Lorenz A.s Mutter, Thomas Feltes, erklärt vor diesem Hintergrund: „Ein Schusswaffengebrauch muss immer angedroht werden, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Gefahr. Die Androhung kann auch durch einen Warnschuss erfolgen.“

Der Konfrontation mit der Polizei war in der Nacht auf Ostersonntag eine Auseinandersetzung vor einer Bar in der Oldenburger Innenstadt vorausgegangen, an deren Ende Lorenz A. Pfefferspray versprüht haben soll. Daraufhin soll er von mehreren Personen verfolgt worden sein. Um sie abzuschütteln, soll er seinen Verfolgern ein Messer gezeigt und dann wieder eingesteckt haben. Anschließend ist er weiter durch die Innenstadt geflüchtet. Nach einem ersten Treffen auf die Polizei ist er in der Achternstraße auf eine zweite Polizeistreife gestoßen.

Nur schemenhafte Videoaufnahmen

Er lief laut Staatsanwaltschaft an den Polizisten vorbei, wobei er Pfefferspray in ihre Richtung gesprüht haben soll. Dann schoss ein Beamter und traf ihn mit drei Kugeln von hinten. Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. In einer ersten Pressemitteilung hatte die Polizei noch behauptet, Lorenz A. sei „bedrohlich“ auf sie zugegangen. Das Interesse an dem Fall ist bundesweit groß.

Um den genauen Ablauf der Ereignisse nachzuvollziehen, hat die Polizei gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen Audio- und Videoaufnahmen der Oldenburger Innenstadt aus der Tatnacht gesammelt, zusammengefügt und ausgewertet. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Die etwa 20 Sekunden an relevantem Material seien aufgrund der Videoqualität und der Sichtverhältnisse „teilweise nur schemenhaft“. Laut Staatsanwaltschaft sei eine vollständige Rekonstruktion der Geschehnisse allein auf Grundlage der Videoaufzeichnungen deshalb nicht mehr möglich.

Keine Bodycam-Aufnahmen

Ein klares Bild hätten Bodycam-Aufnahmen der Po­li­zis­t*in­nen liefern können. Die Kameras waren jedoch bei allen beteiligten Be­am­t*in­nen ausgeschaltet, wie die Staatsanwaltschaft schon in der Woche nach den Schüssen mitteilte.

Weitere Erkenntnisse erhofft sie sich durch ein bereits vorliegendes Gutachten zu Schmauchspuren an der Kleidung von Lorenz A. und noch ausstehende technische Gutachten, darunter eine 3D-Rekonstruktion des Tatortes durch das Landeskriminalamt. Auch den Funkverkehr hat die Staatsanwaltschaft ausgewertet.

Zuständig für die andauernden Ermittlungen in Oldenburg ist die benachbarte Polizeiinspektion Delmenhorst. 2021 starb in deren Gewahrsam unter bis heute nicht geklärten Umständen Qosay Khalaf. Damals ermittelte Oldenburg, aus „Neutralitätsgründen“, wie nun umgekehrt die Delmenhorster Kolleg*in­nen zuständig sind. Beide Polizeiinspektionen unterstehen der Polizeidirektion Oldenburg.

„Es reicht nicht, auf interne Ermittlungen zu vertrauen“, kritisiert die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“. Sie fordert neben der lückenlosen Aufklärung des Falls eine unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei, den verpflichtenden Einsatz von Bodycams und Maßnahmen gegen institutionellen Rassismus.

Ähnlicher Fall in Düsseldorf

Es deutet nichts darauf hin, dass für den Oldenburger Polizisten oder andere eine Gefahr für Leib und Leben bestand. Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird, ist dennoch nicht sicher. Bei Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt landen am Ende des Ermittlungsverfahrens nur etwa zwei Prozent tatsächlich vor Gericht.

Selbst wenn Po­li­zis­t*in­nen sich vor Gericht verantworten müssen, haben sie fast nie mit Konsequenzen zu rechnen, wie zuletzt am Dienstag ein Urteil in Düsseldorf zeigte. Dort hatte ein Polizist nach einer Auseinandersetzung auf einen psychisch kranken Mann geschossen. Wie in Oldenburg schoss der Polizist auch in Düsseldorf von hinten. Der heute 33-jährige Angeschossenen wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden.

„Er hätte die Schüsse nicht abgeben dürfen“, erklärte der Vorsitzende Richter am Landgericht. Sie seien nicht verhältnismäßig gewesen, Notwehr habe nicht bestanden. Trotzdem sprach er den Angeklagten frei. Die Begründung: Der Polizist habe sich in einer hochdynamischen Situation befunden und unter enormem Stress eine Fehleinschätzung getroffen. Das sei nicht strafbar. Ähnlich argumentieren im Fall Lorenz A. die Polizeigewerkschaften und Teile der Politik.

Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat Revision eingelegt. Der Fall landet jetzt beim Bundesgerichtshof. Dessen Entscheidung dürfte wegen der Parallelen auch für den Fall in Oldenburg relevant sein.

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50 Kommentare

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  • Das Düsseldorfer Urteil ist absurd, denn es wertet stereotype Phantasien, die Angst hervor rufen, als strafmildernd bzw. sogar strafvereitelnd. Denn die Frage ist doch, wie ein Polizist in einer Situation, in der "Notwehr nicht bestanden hat", so in eine "hochdynamische Situation" und "unter enormem Stress" gerät, dass er denkt, in einer Notwehrsituation zu sein? Wenn es die Situation nicht war, dann ja wohl seine Unfähigkeit, angemessen rational mit, in diesem Fall, psychisch kranken Menschen um zu gehen. Oder, wenn es keine Angst war, die Haltung, dass "solche Menschen" eine nüchternde Einschätzung der Situation nicht wert sind. Analog beim Rassismus. Wer sich schwarze Menschen als gefährliche Gewalttäter phantasiert und schießt, wird nicht bestraft, weil er oder sie ja nicht wusste, dass es gar nicht gefährlich war.

    Und hier soll kein institutioneller Rassismus vorliegen?

    • @lifopiw:

      Es lohnt sich, wenn Sie sich das Urteil oder die Berichte über das Urteil zu dem Fall durchlesen, als 1999 Polizisten einen Wanderer durch eine Tür erschossen haben, weil sie ihn für den Mörder Dieter Zurwehme gehalten haben.

      Wenn ein Straftäter mit einem Messer und einem Pfefferspray bewaffnet ist und ihnen im Dunkeln gegenüber steht, Sie eventuell brennende Augen vom Pfefferspray des Angreifers haben, brauchen Sie möglicherweise keine Hautfarbe mehr, um Angst zu haben und sich in einer Notwehrsituation zu fühlen.

      Aber ich sage meine grundsätzliche Meinung dazu gerne immer wieder:



      Mehr Linke zur Polizei.

      Die Polizeien suchen händeringend.

      Da kann man zeigen, dass man als Linker es wirklich besser kann.

      Es sollte zudem dringend Innenminister und -senatoren von Grünen und der Linkspartei geben.

      • @rero:

        Es ist doch völlig absurd, auf bloßen Verdacht, ohne persönliche Bedrohungslage - durch eine Tür zu schießen ohne sich über die Identität der Zielperson zu vergewissern.



        Vielleicht sollte man wirklich mehr linke Lehrer einstellen, wenn man hier ihren Kommentar zur Kenntnis nimmt.



        Zum Fall Lorenz in Oldenburg sollten Sie sich auch unbedingt die Fakten über den bisher bekannten Tatablauf vorlesen lassen. Oder auf was soll ihr zweiter Fall beziehen ?



        In Oldenburg wurde ein junger Mann von einem Polizisten von hinten beim weglaufen erschossen.

    • @lifopiw:

      Danke für Ihren konstruktiven Beitrag, da kann man Ihnen nur in allen Punkten beipflichten.



      Warten wir nun ersteinmal die gründlichen, ja sehr zeitintensiven Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft und die Dienststelle Delmenhorst, über den Polizisten ab. Gab es Kontakte vom Täter zu rechten, eventuell rassistischen Personen in seinem Umfeld, zu Organisationen oder gar Parteien ? Was haben die gründlichen Ermittlungen zu seinem Charakter ergeben.



      Diese Untersuchungen brauchen halt ihre Zeit, da ja restlos aufgeklärt werden muss. Dafür müssen die Hinterbliebenen und wir Bürger noch etwas Geduld und Verständnis für die Ermittler aufbringen. Aber sicher werden bald die Ergebnisse über den Täter bekannt gegeben.

  • Die Argumentation ist unehrlich, denn ein Warnschuss darf nur dann abgegeben werden, wenn die Voraussetzungen für einen direkten Schuss auch bereits gegeben sind. Entsprechend ist dieser optional, grade in derartig dynamischen Situationen.

    Der Fall Lozenz A. ist ein gutes Beispiel dafür wie falsch man liegen kann, wenn man, noch bevor die für eine Beurteilung notwendigen Fakten vorliegen, impulsiv Bewertet. Noch bevor man irgendwas stichhaltiges wusste wurde bereits gegen Rassismus und Polizeigewalt demonstriert, obwohl niemand seriös sagen konnte ob das angemessen war oder nicht.

    Nur weil ein Vorurteil "von der richtigen Seite" her mit Leben gefüllt wird ist es dennoch nicht richtig und es schadet der Sache, wenn Anti-Rassisten sich genauso Vorurteilen bedienen wie Rassisten das tun.

    • @Julius Anderson:

      Da von dem Flüchtenden keine unmittelbare Gefahr ausging, Straftaten zu begehen, er weder Schuss- noch Sprengwaffen bei sich trug und durch einen weg Laufenden keine Notwehrsituation ersichtlich war, erscheint der Gebrauch der Dienstwaffe als nicht angemessen.

      Diese Bewertung ist keineswegs "impulsiv", sondern das Ergebnis meiner Internetsuche mit dem Suchbegriff "darf die polizei auf flüchtende schießen?"!

      Auf Grund dieser kurzen Recherche, komme ich zu der Überzeugung, dass der Verdacht einer vorsätzlichen Tötung nahe liegen könnte und deshalb eine Anklage folgen müsste, über die dann ein unabhängiges Gericht entscheidet.

      Wie Sie an meinen Ausführungen sehen können, erwarte ich als Antirassist keine Vorverurteilung, sondern einen ordentlichen Prozess, in dem alle Indizien und Beweise ausgewertet werden, damit das Gericht ein gerechtes Urteil (irgendetwas zwischen Freispruch und Lebenslänglich mit Feststellung der Schwere der Schuld) sprechen kann.

      • @Truhe:

        Die Polizisten wurden vor dem Einsatz darüber informiert, dass Lorenz A. ein Messer mit sich führt, was auch der Realität entsprach. Er hatte bereits mehrere Personen tätlich angegriffen und diesen als Drohgebärde das Messer gezeigt, als sie ihn verfolgten.



        Als er wenig später von der Polizei angetroffen wurde ging er, trotz mehrfacher Aufforderungen stehen zu bleiben, immer weiter auf die Beamten zu. Das zwang die Beamten dazu eine Entscheidung zu treffen, da ein Angreifer etwa 7 Meter in der Zeit zurücklegen kann, die ein erfahrener Schütze braucht, um die Waffe zu ziehen, zu ziele und abzudrücken.

        Das NDR hat, angesichts der neuen Erkenntnisse Prof. Michael Jasch zu der Frage interviewt ob der Schusswaffengebrauch legitim war. Der Mann ist 1 1/2 Monate nach der Tat immer noch nicht im Stande die Situation eindeutig zu bewerten, er tendiere lediglich dazu dies zu verneinen.

        Ob die Schüsse auf Lorenz A. letztlich rechtens waren oder nicht kann ich Ihnen auch nicht sagen. Was aber offensichtlich ist: Demonstriert wird am nächsten Tag und das Motiv (Rassismus) kennt man auch schon, während Experten auch Wochen später noch nicht sicher sind,... großes Kino.

  • Also, dieser Punkt mit dem "Warnschuss" ist gelinde gesagt ziemlich irrelevant. Wie schon der Anwalt der Nebenklage sagte: "Ein Schusswaffengebrauch muss immer angedroht werden, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Gefahr.". Das lässt viele Möglichkeiten offen. Warnschüsse können in vielen Situationen gar nicht sicher abgegeben werden. Dieser konkrete Punkt ändert also sehr wenig an der Sachlage.

  • Wenn ich in einer hochdynamischen Situation und unter enormem Stress eine Fehleinschätzung treffe, deren Folge sich gegen Polizeibeamte richtet, wird das in aller Regel als hochgradig strafbar eingeschätzt. Vielleicht sollte das Urteil in Zukunft auch in diesen Fällen als Referenz herangezogen werden. Gleichbehandlungsgrundsatz und so.

    • @Freundlicher:

      Stimmt nicht.

      Beispiel:

      Wenn bei Ihnen Männer in Zivil die Tür eintreten, Sie mit Waffen bedrohen und dabei vergessen zu erwähnen, dass sie Polizei sind, bleibt es straffrei, wenn Sie sich wehren.

      Gab es alles schon.

    • @Freundlicher:

      Meinen Sie mit "Gleichbehandlungsgrundsatz", dass die Staatsanwaltschaft noch überlegt, ob überhaupt eine Anklage erhoben wird, da es ein Polizist war, der möglicherweise ein Tötungsdelikt begangen hat? Kann ich also davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft auch bei mir in Erwägung zieht, keine Anklage zu zu erheben, sollte ich mal einer vor mir flüchtenden Person drei Kugeln in den Rücken jagen?

      PS: Keine Sorge, ich lehne Gewalt ab und besitze keine Schusswaffe, die letzte Frage war rein hypothetisch. ;)

    • @Freundlicher:

      Gleichbehandlungsgrundsatz - schön wär's !!!!

    • @Freundlicher:

      👍👍

  • Etwas einseitig



    1) Es ist richtig, dass dieser Vorfall von der Presse kritisch durchleuchtet wird, damit möglichst viel Wahrheit an die Öffentlichkeit kommt.



    2) Es wäre aber auch richtig, mehr über 290 täglichen Gewalttaten gegen Polizisten zu berichten. Die allermeisten sind Gesetzestreue Staatsdiener und verdienen es nicht mit den wenigen schwarzen Schafen über einen Kamm geschert zu werden.

    Möge der Bundesgerichtshof eine mögliche Schuld endgültig klären.

    • @Hans Dampf:

      Zu 2)



      - Wenn ein Polizist im Einsatz ums Leben kommt, wird in aller Regel darüber berichtet.



      - Dass es sich nur um wenige Schwarze Schafe handelt, wage ich zu bezweifeln.



      - Ein Aufklärungswille scheint mir weder innerhalb der Polizei noch in großen Teilen der Politik, vor allem SPD und noch weiter rechts, noch bei den Gewerkschaften vorhanden zu sein, hier wird eher verharmlost, vertuscht und die Überbringer der schlechten Nachrichten attackiert.

      • @Flix:

        "Dass es sich nur um wenige Schwarze Schafe handelt, wage ich zu bezweifeln"

        Dann wagen Sie doch mal und legen die wissenschaftlichen Untersuchungen vor, mit denen Sie ihre Zweifel begründen. Das würde ein wenig Licht ins Dunkel politisch begründeter Vorurteile bringen.

        • @Rudolf Fissner:

          Steht im Artikel: Zitat: "Bei Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt landen am Ende des Ermittlungsverfahrens nur etwa zwei Prozent tatsächlich vor Gericht."

          Ich denke, das sollte ausreichen, um ein wenig Licht ins Dunkel Ihrer Vorurteile bringen?

          PS: Falls Sie meine abschließende Frage als Unterstellung wahrnehmen, bitte ich Sie, Ihren letzten Satz einmal zu reflektieren, ob dieser nicht möglicherweise auch eine Unterstellung beinhaltet.



          Spoiler: "politisch begründeter Vorurteile" ist genau das!

          • @Truhe:

            Nein, das reicht definitiv nicht aus.

            In diesem Satz im Artikel dürfte "Polizeigewalt" sehr großzügig ausgelegt worden sein.

            Liegen beispielsweise in der retrograden juristischen Betrachtung die Voraussetzungen für die Räumung einer Sitzblockade nicht vor, könnte man die Räumung durch unmittelbaren Zwang als rechtswidrige Polizeigewalt einsortieren.

            Trotzdem haben Sie nicht ein schwarzes Schaf.

            Aus genau diesem Grund würde aber kein Staatsanwalt daraus einen Fall machen, so lange der unmittelbare Zwang ansonsten verhältnismäßig war.

            Insofern geht es ohne eine Definition von Polizeigewalt kaum.

        • @Rudolf Fissner:

          Netter Versuch Herr Fissner, angebliches "Vorurteil" zu Ihren Diensten nutzbar zu machen.

          Die wissenschaftliche Untersuchung liegt bereits vor. Soweit sie in der zu beantwortenden Frage im Einzelnen wissenschaftlich genau sein kann.



          Denn Wissenschaft beruht vor allem auf der langanhalten Sammlung und Archivierung gesicherter, überprüfbar seriöser Daten und deren redlicher Auswertung.

          Im Moment kann man nur - wie in der Astronomie häufig auch- Rückschlüsse ziehen:

          Da Polizei und Polizeiarbeit im deutschen Rechtsstaatsalltagswesen eine faktische, weil strukturelle Amnestie geniesst, muss man davon ausgehen, dass die Dunkelziffer, und -feld sehr gross ist. Das Rechtssystem, die Rechtspraxis versagt bei der Kontrolle, Aufklärung, der Ahndung von Verbrechen bis Fahrlässigkeit, ist die Beschuldigte Polizei.



          Das ist zudem normalisiert, so die überwiegend-dominante veröffentlichte Öffentlichkeit-Multiplikation, notorisch Polizei Wahrheitsliebe unterstellt.

          Das ist politisch, strukturell auch genauso beabsichtigt.



          Es geht dann nur noch darum all jene zu denunzieren, die angeblich völlig aus der Luft gegriffen behaupten, in diesem Dunkelfeld könnte sich sehr viel Dunkelziffer verbergen.

    • @Hans Dampf:

      Nein. Das können Sie in hier nicht lesen. Es könnte ja, ein Licht darauf werfen, wie die Polizei arbeiten muss. Und das stört das Bild, dass ja alle Polizisten Verbrecher sein müssen, weil das muss ja so sein.

  • Aufgrund des regen Nachtlebens in der Oldenburger Innenstadt, wird es bestimmt jede Menge Teilnehmer des Nachtlebens und Bewohner der Innenstadt geben, die die lautstarken Warnungen der Polizeibeamten vernommen haben und als Zeugen vernommen wurden / werden.



    Eine lautstarke Aufforderung zum Anhalten ist aber auch noch kein Warnschuss, wie vorgeschrieben.



    Wenn man im Straßenverkehr auf Anforderung der Polizei nicht anhält, kostet es 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Geschossen wird da nicht !



    In Gedanken bei Lorenz 🕯

    • @Alex_der_Wunderer:

      Spitze, die (bewusst?) unklaren Formulierungen im Text haben bei Ihnen Verfangen. Das ein Warnschuss vorgeschrieben ist steht ja im Artikel nirgendwo. Die Betonung des Begriffs will das vielleicht implizieren - ist aber nicht so. Die Androhung des Schusswaffengebrauchs kann durch Ausruf (bevorzugt, weil in der Bedeutung klerer) erfolgen, ersatzweise durch einen Warnschuss.

      • @Hector Savage:

        "Fermati, o sparo!"



        Würden Sie in einer Stresssituation sofort stehenbleiben, wenn jemand hinter Ihnen in ihrem nächsten Italienurlaub das ruft?



        Wahrscheinlich nur dann, wenn Sie italienisch können (Übersetzung: "Stehenbleiben, oder ich schieße").



        Allein schon wegen der Möglichkeit, dass ein Flüchtender eine Aufforderung nicht verstehen könnte, wäre ein international verständlicher Warnschuss angebracht, zumal der Flüchtende hier vor die Wahl zwischen Leben oder Sterben gestellt wird. Nach einem Warnschuss bleibt sicher nahezu jeder stehen, würde ich behaupten.



        Mit abgegebenem Warnschuss würde Lorenz A. wahrscheinlich noch leben.



        Strafe für Einsatz von Pfefferspray ist, je nach Situation und Schädigung einer Person vielleicht ein paar Monate Freiheitsstrafe, evtl. auf Bewährung im theoretisch noch anwendbaren Jugendstrafrecht (21 Jahre).



        Damit hätte er bekommen, was er verdient (und nicht den Tod).



        Daran sollte man messen, ob die Polizei richtig gehandelt hat.

      • @Hector Savage:

        Stellt eine Aufforderung zum Anhalten eine Warnung zum Gebrauch der Dienstwaffe da - wohl kaum, also wäre doch ein Warnunschuss nötig gewesen.

      • @Hector Savage:

        "Stehen bleiben oder ich schieße!"



        Das müsste ja zu hören gewesen sein.



        Die eigentliche Verwirrung lag aber wohl darin, dass das Opfer an den Polizisten vorbeigelaufen ist, also sich zunächst genähert und dann wieder entfernt hat. Daher die offenbar falsche Behauptung der Täter, das Opfer habe sich "bedrohlich auf sie zubewegt". Das mag man wegen des Reizgaseinsatzes so empfunden haben, bei der Schussabgabe war diese Lage aber schon vorbei (das Opfer entfernte sich von den Polizisten). Zu welchem Zeitpunkt die Warnung da ausgesprochen worden sein soll und inwiefern eine Schussabgabe überhaupt gerechtfertigt sein kann, ist völlig offen und sehr fraglich, denn die Bedrohung war (wenn sie überhaupt vorlag) schon vorbei.

  • und währenddessen dreht teutschland frei, weil die vorsitzende der grünen jugend nen acab-pulli trägt...

    • @Pflasterstrand:

      ... und kann gleichzeitig den gewaltigen Unterschied zwischen einer Tötung und einem üblen Schriftzug unterscheiden und geht nicht instrumentalisierend mit der Positionierung gegen ACAB-Gedöns in Themenfelder wie die Tötung in Ol hausieren.

  • "Daraufhin soll er von mehreren Personen verfolgt worden sein. Um sie abzuschütteln, soll er seinen Verfolgern ein Messer gezeigt und dann wieder eingesteckt haben."

    Leute, wartet mal kurz. Ich weiß die Stimmung ist aufgeheizt aber ich wollte euch noch das schicke Taschenmesser zeigen das mir meine Freundin zum Geburtstag geschenkt hat. Cool, oder? Was bin ich froh das wir uns alle wieder beruhigt haben. Man sieht sich!

    • @Volker Racho:

      Warum können Sie sich diese widerwärtige Hetze nicht einfach sparen?

      Und warum wird so etwas niveauloses überhaupt veröffentlicht?

      • @Barnie:

        Genauso könnte man das verharmlosende Wort "Auseinandersetzung" kritisieren.

        Wenn mich irgendjemand wo nicht rein läßt, dann besprühen ich den auch mit einem spray und sag, ach das war doch nur ne kleine Auseinandersetzung.

        • @Hitchhiker:

          Im Verhältnis zu den Dingen, die tagtäglich in Deutschland auf U-Bahnhöfen, vor Clubs, Diskotheken und Fussballstadien passieren, ist das tatsächlich nur eine relativ kleine Auseinandersetzung. Wenn z.B. Hooligans der Fussballvereine mit Schlagringen aufeinander losgehen, also mit Vorsatz echte brutale Gewalt ausüben, und die Schläger beim Polizeieinsatz flüchten, wird auch nicht geschossen.

        • @Hitchhiker:

          So ganz klar wurde bisher nirgendwo, was sich da an Einlass der Kneipe genau abgespielt hat. Vielleicht hat ja Lorenz A. in Notwehr oder vermeintlicher Notwehr gehandelt.

    • @Volker Racho:

      ..." soll er ein Messer gezeigt haben " - sagt wer ? Die Männer vom Securitydienst des Clubs, die Lorenz durch die Innenstadt gehetzt haben und ohne Lorenz gefangen zuhaben, zu ihrem Chef zurück kamen - oder wer sagt soetwas ? Es ist zu hoffen, es gibt unbeteiligte Innenstadbesucher die diese Aussage bestätigen können.

      • @Alex_der_Wunderer:

        Das ist nicht das Problem. Das Problem lag darin, dass die Meldung, der Verfolgte habe ein Messer, der zweiten Polizeistreife bei der Begegnung schon durchgegeben worden war. Das führte ausbildungsbedingt zu der erhöhten Bereitschaft dieser Beamten, Schusswaffen einzusetzen. Die Problematik dieser Polizeiausbildung (sobald von "Messer" auch nur die Rede ist, haben die Polizisten Schießen als Mittel der Wahl im Kopf, unabhängig davon, ob die konkrete Situation das wirklich rechtfertigt) wurde von Experten unmittelbar nach dem Vorfall schon thematisiert.

        • @Günter Picart:

          Genau - und die Information mit dem Messer kam vom Securitydienst oder halt die Türsteher von dem Club ( die sich hier zu Hilfssheriffis erklärt haben ), die unverichteter, erfolgloser Dinge wieder bei ihrem Chef einliefen.



          Wie Volker Racho schon richtig die angebliche Situation des Messer zeigens beschreibt, Also während des Flüchtens soll der junge Mann ein Messer vorgezeigt haben und steckt es rennend wieder in die Hose.



          Dann läuft der junge Mann vor Streife 1 weg und der Streife 2 in der nächsten Straße entgegen, will daran vorbei laufen und wird erschossen. Erst von den Hilfssheriffs verfolgt, dann Streife 1, und dann noch Streife 2, kann von dem Opfer wie eine Hetzjagd empfunden worden sein. Tut mir leid.



          Die Situatin am Beginn der Katastrophe vor dem Club und wer da wen provoziert hat ist auch unklar. Sowohl der Besitzer, als auch sein Personal, auch der Securitydienst und die Gäste gehören unterschiedlichsten Ethnien an, da kann es schon einmal, allein aufgrund unterschiedlichster Sozialisierung zu Reibereien kommen. Ohne Grund hatte das Opfer ein Spray zur Selbstverteidigung dabei. Abgesehen davon, Frauen haben hier in Oldenburg oft so ein Spray in der Handtasche.

      • @Alex_der_Wunderer:

        Falls nicht klar: der Text in "Anführungszeichen" ist ein Zitat aus dem Artikel, dritter Absatz.

  • Wer Bodycams NICHT einschaltet, hat etwas zu verbergen. Schade nur für die Opfer und den UNheiligen Korpsgeist der Polizei, wo Verbrecher von Kollegen geschützt werden. Es ist vielleicht etwas übertrieben, aber die Richtung stimmt!

  • Ein paar Gedanken hierzu:



    - Wenn ein Polizist eine Waffe bei sich trägt, ist die Bodycam verpflichtend.



    - Wir die Waffe gezogen, startet die Bodycam automatisch die Aufnahme.



    - Die Aufnahme wird direkt in einer revisionssicheren Cloud gespeichert.



    - Kommt es beim Waffengebrauch zu Verletzten oder Toten, wird die Ermittlung von einer unabhängigen Behörde geführt, keinesfalls von einer anderen Polizeidienststelle.

    Um es mit den Worten eines früheren CSU Innenministers zu sagen: "Wer nichts zu verbergen hat, ..."

    • @Flix:

      Und die „revisionssichere Cloud“ schließen wir dann im nächsten Schritt an eine KI und Youtube an? Das die Waffe dann schneller mal gezogen wird um einen Vorwand für die Aufnahme zu haben, hat sicher auch keine negativen Auswirkungen.

    • @Flix:

      Der Vorschlag, die Kamera permanent laufen zu lassen oder zumindest in solchen Situationen sie zumindest automatisch zu starten, wenn eine Pistole aus dem Holster gezogen wird, wäre technisch gesehen kein Problem. Das scheitert momentan an einem überzogenen Datenschutz, theoretisch müsste der Polizist erst um Erlaubnis bitten, dass er jemanden filmt...dass sich manche Polizisten dahinter dann verstecken, steht auf einem anderen Blatt.

      • @Offebacher:

        Da frage ich mich schon, warum die Polizei bei Demonstrationen oder Fußballspielen "wie wild" filmt, ohne dass die gefilmten Personen ihre Einwilligung gegeben haben und nur auf den Verdacht hin, dass eine Straftat passieren kann.



        Mir scheint vor allem der Wille, so etwas datenschutzkonform umzusetzen, so nach dem Motto: Im Dunkeln ist gut munkeln.

        • @Flix:

          Bei einem Fußballspiel ist es einfach, hier gilt das Hausrecht des Veranstalters und dieser erlaubt dies. Demonstrationen müssen angezeigt werden, dabei kann dann zur Bedingung gemacht werden, dass von der Polizei gefilmt werden darf. Oder es wird gemacht wie bei der Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen: ein Schild mit "Dieser Platz wird videoüberwacht". Warum allerdings die Politik Deutschlandweit keine einheitlichen Regeln vorgibt, wann gefilmt werden kann und wann gefilmt werden muss, ist mir schon lange ein Rätsel. Dies würde alle Seiten schützen, aber vielleicht ist dies tatsächlich nicht gewollt.

    • @Flix:

      Man fragt sich, wieso die jeweiligen verantwortlichen Landesregierungen da keine klare Regelungen treffen.

      • @Rudolf Fissner:

        Offenkundig fehlt der Wille.

        • @Flix:

          Na ja, bisher war das anlasslose Dauerfilmen durch die Polizei ja vor allem ein Anliegen rechter Hardliner. Ich denke die Länder wollen sich da nicht die Finger verbrennen.



          Vielleicht sollte ein Antrag auf Filmen durch die Polizei mal von der Linkspartei eingebracht werden. 🤓

          • @Rudolf Fissner:

            :-) Stimmt.

    • @Flix:

      Ich stimme vollkommen zu, von mir aus könnte es noch weitergehen und sagen sie Bodycams sollten permanent verschlüsselt laufen und dann auf richterliche Anordnung entschlüsselt werden. Den automatischen Upload über eingebautes Mobilfunk Modem finde ich auch gut.

      Mein derzeitiger Kenntnisstand ist das Polizisten ihre Bodycams gar nicht anlasslos anstellen dürfen, selbst wenn sie wollen.

    • @Flix:

      Sehe ich genauso. Oft wird ja argumentiert, man hätte in der Eile nicht dran gedacht das Teil anzumachen... Einfach verpflichtend bei jedem Einsatz laufen lassen, kann doch nicht so schwer sein.

      • @Görk74:

        Datenschutz lässt grüßen. Das wird nicht durchgewunken! War glaube ich schon in der Überlegung. In Amerika wird es angewendet.

      • @Görk74:

        Anstrengend, wie hier immer wieder Menschen mit viel Meinung, aber wenig Ahnung das lautstark kundtun müssen. Wie oben geschrieben, anlasslos nicht einschalten dürfen, Datenschutz etc... Da ist also nix mit darf nicht passieren, einfach mal vergessen einzuschalten. Die müssen vorher verifizieren, ob die Situation es rechtfertigt die Kamera einzuschalten, die schalten das Teil nicht bewusst aus. Damit es in solchen dynamischen Situationen nicht vorkommt, dass keine Zeit und Ruhe ist um einzuschätzen ob man das Teil nun einschalten darf, müsste und sollte man die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Datenschutzbedenken richtig und wichtig, aber dem müsste man auch anders begegnen können als bisher, wenn damit das Risiko besteht dass die Kamera nicht läuft, wenn sie bewusst nach Abwägung eingeschaltet werden muss, sondern dass sie eben dauernd läuft, der Zugriff darauf nur unabhängigen Kontrollbehörden möglich ist und was sonst nötig und geeignet ist, um sicherzustellen dass datenschutzrechtlichen Bedenken genüge getan wird.